HNO Wahlärztin

Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen. Aufgrund der geringeren Patientenzahlen im Vergleich zu einer sogenannten Kassenpraxis, ergeben sich eine Reihe von Vorteilen für Sie:

  • kurze Wartezeiten
  • ausreichend Zeit für ein persönliches Patientengespräch
  • ausführliche, fachärztliche Diagnostik
  • individuelle Therapiegestaltung


Der Mensch im Mittelpunkt

Das Wichtigste für mich ist ein genaues Anamnesegespräch. Kombiniert mit verschiedenen diagnostischen Methoden bildet es die Basis für eine umfassende medizinische Abklärung. Dadurch bin ich in der Lage, die Behandlung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Als Wahlärztin kann ich mir die Zeit nehmen, die für Ihre Untersuchung und Aufklärung sowie die Beantwortung Ihrer Fragen benötigt wird. Entscheidend ist es, die Hintergründe und Ursachen einer Erkrankung verständlich zu erklären. So kann eine gute Arzt-PatientInnen-Beziehung entstehen, in der gegenseitiges Vertrauen aufgebaut wird.

Verrechnung und Bezahlung

Meine HNO-Wahlarztordination steht in keinem direkten Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie nach der Behandlung eine Honorarnote erhalten. Diese können Sie bar oder mit Bankomat direkt in der Ordination begleichen. In diesem Fall übernehmen wir das Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherungsanstalt. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Behandlungskosten zu überweisen.

Nach Bezahlung und Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse wird der Betrag zu einem großen Teil von dieser rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. Im Falle einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit den Restbetrag dort einzureichen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um Terminabsage, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Ansonsten behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen.

Nützliche Informationen

Das Mitbringen der e-card ist nicht zwingend erforderlich, aber praktisch, wenn man seine Versicherungsnummer nicht auswendig kennt. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Rezepte, Überweisungen oder sonstige Verordnungen werden von Apotheken und anderen Institutionen gleich wie bei KassenärztInnen akzeptiert.